§ 42a Verbot des
Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- Es ist verboten
1.Anscheinswaffen ..... zu
führen.
Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder
Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein
berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Bedeutet: Alles was man
mit einer echten Schußwaffe verwechseln kann,
darf man nicht in der Öffentlichkeit
führen. Damit
soll vermieden werden, das andere Personen sich von einer echt
aussehenden Waffe bedroht fühlen können. Auch der Karneval ist damit für
Spielzeugwaffen verboten, denn die Ausnahmen gelten ausdrücklich nicht
für Anscheinswaffen. |
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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Führen:.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der
eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des
eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
Bedeutet: Außer auf Privatbesitz
darf man keine Waffe, oder Anscheinswaffe, führen. Auf fremden
Privatbesitz nur mit Erlaubnis des Berechtigten
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Anscheinswaffen sind
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den
Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1)
hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase
verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach
Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach
Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem
Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt
sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17
sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine
Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem
Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren
Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder
unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von
Feuerwaffen aufweisen.
1.6.1 Damit sind unsere Softairs unter 0,5 Joule gemeint
1.6.2 Damit sind Spielzeugpistolen gemeint, die nicht schießen können,
wie auch Knallplätzchenrevolver
1.6.3 Damit sind die Dekowaffen gemeint, die mal echte Waffen waren und
unbrauchbar gemacht wurden
Ausgenommen.... Das möchte ich nicht näher erläutern, da die
Erklärung zu unbestimmt ist und noch viel zu viel Bewertungsspielraum
lässt. |
§ 10 Erteilung von
Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein
erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für
bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann
zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu
bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der
Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu
beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2
Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).
Anmerkung: (Der kleine Waffenschein wurde im Jahre 2002
eingeführt. Es ist also nicht selbstverständlich dass die Regelung in $10 für
auch für erlaubnisfreie Waffen gilt) |
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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)Waffenliste
Abschnitt 2
Unterabschnitt 3
Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von
nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1
Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S.
1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes
Zeichen tragen;
1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
2. Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und
Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner
Waffenschein
2.1 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt
2 Nr. 1.3.
Abschnitt 3:
Unterabschnitt 2:
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Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2
Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
(...steht fast am Ende des Dokuments)
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1. Schusswaffen ...... die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen
nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht
mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein
gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der
Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.
Bedeutet: Spielzeuge, auch wenn sie
wie echte Waffen aussehen, sind keine Waffen. Sie unterliegen in
keinem Fall dem Waffengesetz, außer eben §42. |
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§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder
befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis
umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem
anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem
Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
3.eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an
genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
4.eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines
Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
5.eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder
Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische
Signalgebung erforderlich ist.
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht,
wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von
Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
Besitztum
a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als
7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes
zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2.durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten
Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen
schießen,
3.mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a)durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden
Vorführungen,
b)zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
4.mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,
5.mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder
Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn
optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den
Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.
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Aus dem
Beschussgesetz
„Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in
entsprechender Weise für das Gesamtmittel E5 10 nicht über 0,5 J. Die Prüfung
vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten
geprüften Stück E10 nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze
im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (E10 + K3, 10 S10 ≤ 0,6 J)“.
b) wird in Nummer 2 folgender Satz 2 angefügt:
„Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der
aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E 10 nicht über 0,55 J und die obere
Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit
von 95 % nicht über 0,6 J liegt |
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§ 123 l StGB Wohnung, Geschäftsraum,
befriedetes Besitztum
Frage, welche Örtlichkeiten sollen durch § 123 l StGB geschützt werden
? Die Antwort hierauf ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm.
Denn dort werden Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Besitztum und
abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind,
aufgezählt.
Eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs setzt voraus, dass es sich um ein
Schutzobjekt des § 123 StGB handelt.
Unter Wohnung im Sinne des § 123 StGB versteht die Rechtsprechung und Literatur
einen Raum oder Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur
ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind.
Zur Wohnung gehören auch einzelne unbenutzte Räume, wie z.B. der Keller (Tröndle/Fischer
§ 123 Rn. 6). Zudem kann eine bewegliche Sache eine Wohnung darstellen, wenn sie
von einem Menschen als Unterkunft angesehen wird.
Es kommt für die Wohnungseigenschaft i.S.d. §123 StGB maßgeblich darauf an,
welchem Zweck die Räumlichkeiten dienen. Leerstehende Häuser oder Rohbauten sind
daher grundsätzlich keine Wohnung, da sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht als
Unterkunft verwendet werden. Allerdings werden sie dennoch von § 123 StGB
geschützt, solange es sich bei ihnen um befriedetes Besitztum handelt.
Unter Geschäftsraum i.S.d. § 123 StGB ist eine Räumlichkeit zu verstehen, die
dazu bestimmt ist, für eine gewisse Dauer zum Betrieb von Geschäften
irgendwelcher, nicht notwendig erwerbswirtschaftlicher Art zu dienen. Darunter
fallen also z.B. Büroräume, Läden, Fabriken und Kirmesbuden.
Befriedetes Besitztum ist jede unbewegliche Sache (also nur Grundstücke), die in
äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren, wie Mauern,
Hecken, Drähte und Zäune gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert
ist. Befriedet meint damit nichts anderes als umzäunt oder eingehegt.
Erforderlich ist nicht, dass hierdurch der Zugang wesentlich erschwert wird,
d.h. also, eine ziemlich leicht zu überwindende Hecke hindert die Eigenschaft
als befriedetes Besitztum nicht. Ausreichend ist vielmehr, wenn durch die
Einfriedung deutlich wird, dass der Berechtigte sein Grundstück gegen das
willkürliche Betreten schützen will und die Überwindung der Einfriedung
zumindest gewisse körperliche Anstrengungen erfordert.
Als Schutzobjekt sind z.B. angesehen worden: Gartenhäuser, leerstehende Bauten,
solange noch eine Befriedung gegeben ist; Gärten und Wiesen, die von einem Zaun,
Hecken o.a. umgeben sind; sogar ein durch Ketten gesicherter Privatparkplatz.
Kein befriedetes Besitztum sind bewegliche Sachen, wie z.B. Kraftfahrzeuge.
Unter abgeschlossenen Räumen, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt
sind, versteht man solche, die durch physische Hindernisse gegen beliebiges
Betreten gesichert sind und die öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten oder dem
allgemeinen Personen- und Gütertransport dienen. Es kommt also wesentlich auf
die Funktion an. Erfasst werden damit z.B. Schulgebäude, Amtsräume eines
Rathauses, Busse, Züge und Warteräume in Bahnhöfen. Häufig wird bei einem
Hausfriedensbruch in Zusammenhang mit diesen Räumen wohl das öffentliche
Interesse durch den Staatsanwalt bejaht werden und demnach eine Strafverfolgung
erfolgen.
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3. Berechtigter/Hausrechtsinhaber
Oben wurden häufig die Begriffe »Berechtigter« und »Hausrechtsinhaber«
verwendet, ohne klarzustellen, was hierunter eigentlich zu verstehen ist. Um
feststellen zu können, ob gegen den Willen des Berechtigten/Hausrechtsinhabers
gehandelt wurde, muss man natürlich wissen, wer damit gemeint ist.
Hausrechtsinhaber oder Berechtigter ist derjenige, der anderen den Zugang zu dem
geschützten Bereich untersagen darf. Dies kann z.B. der Eigentümer, Mieter oder
Pächter des Schutzobjektes sein.
Bei Mietwohnungen ist es nicht ganz unproblematisch, ob auch dem Eigentümer an
der vermieteten Wohnung ein Hausrecht zusteht. Völlig unstreitig ist, dass der
Mieter »Berechtigter« ist. Hinsichtlich des Vermieters nimmt ein Teil der
Rechtsprechung ein »Restverfügungsrecht« des Vermieters an. Soweit der Vermieter
nach dem Mietvertrag verlangen könne, dass bestimmte Personen die Mietwohnung
nicht betreten, könne er ihnen auch den Zutritt gegen den Willen des Mieters
verwehren (OLG Braunschweig NJW 1966. 263). Dieser Ansicht steht jedoch eine
Gegenmeinung gegenüber, die ausschließlich dem Mieter das Hausrecht zugesteht.
Interessant wird die Frage nach der Person des Berechtigten auch bei mehreren
Mietern. Grundsätzlich ist auch bei gemeinsam genutzten Wohnungen, z.B. der
ehelichen Wohnung, jeder Mitberechtigte für sich allein befugt, Dritten wirksam
den Aufenthalt zu gestatten. Alles andere wäre auch völlig lebensfremd, weil man
anderenfalls zunächst seinen Mitbewohner um Erlaubnis bitten müsste, bevor man
einem Dritten den Zutritt in die gemeinsame Wohnung gestatten könnte. Von diesem
Grundsatz, dass die Einwilligung eines Mitberechtigten ausreicht, um einen
Hausfriedensbruch ablehnen zu können, macht die herrschende Meinung allerdings
eine Ausnahme. Das Einverständnis nur eines Mieters wird in den Fällen als
unwirksam angesehen, in denen die Anwesenheit des Dritten dem anderen Mieter
schlechthin unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit ist z.B. beim Mitbringen der
oder des Geliebten in die gemeinsame Wohnung bejaht worden.
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Deutsches Waffengesetz /
Hinweisbestimmungen
1. Erwerb und Besitz von
Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen,
die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein
PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin
erlaubnisfrei ab 18 Jahren.
2. Führen von Gas- und
Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und
Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen
befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen
Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt
2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf
Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller
zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und
Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen
befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Eine Erlaubnis
bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit von einem Ort zu einem
anderen Ort befördert.
3. Schießen mit Gas- und
Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist
erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende
Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit
Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder
Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn
optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
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Import/Zoll/Einfuhrumsatzsteuer
Die Freigrenze von 22 EURO ist seit dem 01.07.2021
abgeschafft. Seitdem gilt, dass für jede Ware, die außerhalb der EU bestellt
wurde, Einfuhrabgaben fällig werden..
Dies bedeutet, dass für jede Einfuhr eine
Zollanmeldung vorzunehmen ist. Dies übernimmt in der Regel der
Paketversender, der auch die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll
bezahlt. Die Abgaben werden dann bei Zustellung der Sendung vom
Paketdienst vom Empfänger eingezogen. Nur Abgaben von weniger als 1,-
Euro werden nicht erhoben.
Da die Zollanmeldung nun vom Paketdienst
elektronisch angemeldet werden muss, wird eine zusätzliche Gebühr für
den Service fällig. Das kann von Dienst zu Dienst unterschiedlich sein.
Mancher Paketdienst stellt den Service gar nicht zur Verfügung, was
bedeutet, dass der Zoll die Sendung nicht annimmt und zurück schickt.
Beispiel:
Sie bestellen in Waren im Wert von 20 Euro.
Darauf werden 19% Umsatzsteuer fällig, aber bis zu einem Wert von
150,- Euro ist die Sendung Zollfrei. Für die Zollabwicklung wird der
Paketdienst eine Servicepauschale verlangen, die bei der Zustellung
kassiert wird.Für Waren im Wert von
20 Euro wird eine Einfuhrumsatzsteuer 19% = 3,80 Euro fällig. Dazu
kommt eine Servicepauschale von ca. 5,- Euro. Somit müssen sie
bei Lieferung des Paketes nochmal 8,80 Euro zusätzlich bezahlen
Zoll/Zolltarif Der Zoll ist eine Abgabe, die
fällig wird, wenn eine Ware über eine Zollgrenze gebracht wird. Der
entsprechende Zolltarif richtet sich nach der Art der Ware.
Beispiele für Zolltarife MP3-Player je nach
Ausstattung 0 bis 14 Prozent, DVDs 3,5 Prozent, GPS-Geräte 3,7 Prozent,
Videokameras je nach Ausstattung 0 bis 14 Prozent, CD-Player 9,5 Prozent.
Frei sind Digitalkameras und Computer.
Einfuhrumsatzsteuer Die Einfuhrumsatzsteuer
wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik
Deutschland erhoben. Sie beträgt 19 Prozent des Warenwerts.
Freigrenze beim Online-Shopping aus den USA Bis
150 Euro wird kein Zoll fällig, wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer.
Online-Shopping aus den USA über der Freigrenze
Ab 150,01 Euro müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Der
jeweilige Zolltarif richtet sich nach der Art der Waren.
Freigrenze bei Flug- und Schiffsreisen
430 Euro, bis zu diesem Betrag fallen kein Zoll und keine
Einfuhrumsatzsteuer an.
Pauschalsteuer bei Flug- und Schiffsreisen Bis
zu einem Warenwert von insgesamt bis 700 Euro fällt eine Pauschalsteuer von
17,5 Prozent an. Darin ist bereits die Einfuhrumsatzsteuer enthalten, Zoll
wird nicht fällig.
Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?
Bei Einfuhren ohne kommerzielle Erwägungen, sind die
Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet sind - zum Zollwert nicht
hinzuzurechnen.
Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen
Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die
Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge
der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden
nicht statt.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto
dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum
Zollwert.
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Anlage 1 (zu
§ 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
(zu Tunen, Reparatur und Veränderung von Softairs)
wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie
verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere
Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder
wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist,
ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand
gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an
der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,
Bedeutet: Diese Regelung gilt
für alle Waffen, nicht für Spielzeug. Das heißt, Softairs bis 0,5 Joule,
also Spielzeug, sind von dieser Regelung nicht betroffen. |
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Einfuhr von Zubehör für Softairs:
Teile und Zubehör für Waren der Positionen 9301 bis 9304
werden der HS- Position 9305 zugewiesen
Code-Warennummer: 9305 9900 000
Drittlandszollsatz: 2,7 %
9305 9900
Teile und Zubehör für Waffen und ähnl. Geräte der Pos.
9303 oder
9304, a.n.g. (ausg.
für Gewehre der Pos.
9303)
TARIC Code: 90131000
für alle Zielfernrohre und Reddots. Keine Importbeschränkung.
Bedeutet: Das sind Taricnummern,
die man bei der Einfuhr von Softairteilen angeben kann, um eine
Verwechslung mit echten Waffenteilen zu vermeiden und eine
Zollabfertigung zu erleichtern.
Abgabensätze für Softairwaffen
Waffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und
-pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307;
hierunter fallen auch entsprechende Paintball/Gotchawaffen/Softairwaffen
Code-Warennummer: 9304 0000 000
Drittlandszollsatz: 3,2 %
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Schussbereit
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition
oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im
Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
Bedeutet: Diese Regelung müssen alle
Besitzer von Softairs über 0,5 Joule, oder sie mit einem F markiert sind,
dringend beachten. Spielzeuge sind auch von dieser Regelung ausgenommen, aber
eine Beachtung nützt der Sicherheit und beugt Unfällen vor.
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