Gesetze

Wichtig für den Softairspieler und Sammler


Auszüge aus dem Waffengesetz u.a.

 

Was sind Anscheinswaffen?

Was bedeutet Führen?

Der § 42 Verbot von Anscheinswaffen

Berechtigter

Hinweisbestimmungen  ab 18!

Wie misst das Gesetz  0,5 Joule?

0,5 Joule keine Waffe, sondern Spielzeug

eigenes Besitztum

Kleiner Waffenschein

Schussbereit

Import/Zoll/Einfuhrumsatzsteuer

Softairteile importieren

ab 18

Airsoftiges

Impressum

 

 

 

 

 

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§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

Es ist verboten
1.Anscheinswaffen .....  zu führen.

Absatz 1 gilt nicht
1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
 

Bedeutet: Alles was man mit einer echten Schußwaffe verwechseln kann, darf man nicht in der Öffentlichkeit führen. Damit soll vermieden werden, das andere Personen sich von einer echt aussehenden Waffe bedroht fühlen können. Auch der Karneval ist damit für Spielzeugwaffen verboten, denn die Ausnahmen gelten ausdrücklich nicht für Anscheinswaffen.

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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

Führen:.
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,


Bedeutet: Außer auf Privatbesitz darf man keine Waffe, oder Anscheinswaffe, führen. Auf fremden Privatbesitz nur mit Erlaubnis des Berechtigten

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Anscheinswaffen sind
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

 


1.6.1 Damit sind unsere Softairs unter 0,5 Joule gemeint
1.6.2 Damit sind Spielzeugpistolen gemeint, die nicht schießen können, wie auch Knallplätzchenrevolver
1.6.3 Damit sind die Dekowaffen gemeint, die mal echte Waffen waren und unbrauchbar gemacht wurden

Ausgenommen.... Das möchte ich nicht näher erläutern, da die Erklärung zu unbestimmt ist und noch viel zu viel Bewertungsspielraum lässt.

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§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

4) Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. Der Geltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sind in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 genannt (Kleiner Waffenschein).

Anmerkung: (Der kleine Waffenschein wurde im Jahre 2002 eingeführt. Es ist also nicht selbstverständlich dass die Regelung in $10 für auch für erlaubnisfreie Waffen gilt)

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Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)Waffenliste
Abschnitt 2
Unterabschnitt 3
Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen
1.
Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
1.1    Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.
2.     Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein
2.1   Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach Unterabschnitt 2 Nr. 1.3.

Abschnitt 3:
Unterabschnitt 2:
 

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Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste

(...steht fast am Ende des Dokuments)

Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.   Schusswaffen ...... die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

 

Bedeutet: Spielzeuge, auch wenn sie wie echte Waffen aussehen, sind keine Waffen. Sie unterliegen in keinem Fall dem Waffengesetz, außer eben §42.

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§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
3.eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;
4.eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
5.eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
2.durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,
3.mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
a)durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,
b)zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
4.mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,
5.mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.
(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

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Aus dem Beschussgesetz

„Bei den Spielzeugwaffen erfolgt die Prüfung in entsprechender Weise für das Gesamtmittel E5  10 nicht über 0,5 J. Die Prüfung vier weiterer Waffen aus der Fertigungsserie erübrigt sich, wenn beim ersten geprüften Stück E10 nicht über 0,4 J liegt. Die jeweilige obere Toleranzgrenze im obigen Sinne darf nicht über 0,6 J liegen (E10 + K3, 10  S10 ≤ 0,6 J)“.

b) wird in Nummer 2 folgender Satz 2 angefügt:
„Der Wert der Bewegungsenergie von 0,5 J gilt als nicht überschritten, wenn der aus zehn Messungen resultierende Mittelwert E 10 nicht über 0,55 J und die obere Toleranzgrenze für 90 % der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95 % nicht über 0,6 J liegt

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§ 123 l StGB  Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Besitztum

Frage, welche Örtlichkeiten sollen durch § 123 l StGB geschützt werden ? Die Antwort hierauf ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm.

Denn dort werden Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Besitztum und abgeschlossene Räume, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, aufgezählt.

Eine Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs setzt voraus, dass es sich um ein Schutzobjekt des § 123 StGB handelt.

Unter Wohnung im Sinne des § 123 StGB versteht die Rechtsprechung und Literatur einen Raum oder Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen zur ständigen Benutzung zu dienen, ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind. Zur Wohnung gehören auch einzelne unbenutzte Räume, wie z.B. der Keller (Tröndle/Fischer § 123 Rn. 6). Zudem kann eine bewegliche Sache eine Wohnung darstellen, wenn sie von einem Menschen als Unterkunft angesehen wird.
Es kommt für die Wohnungseigenschaft i.S.d. §123 StGB maßgeblich darauf an, welchem Zweck die Räumlichkeiten dienen. Leerstehende Häuser oder Rohbauten sind daher grundsätzlich keine Wohnung, da sie in ihrem derzeitigen Zustand nicht als Unterkunft verwendet werden. Allerdings werden sie dennoch von § 123 StGB geschützt, solange es sich bei ihnen um befriedetes Besitztum handelt.

Unter Geschäftsraum i.S.d. § 123 StGB ist eine Räumlichkeit zu verstehen, die dazu bestimmt ist, für eine gewisse Dauer zum Betrieb von Geschäften irgendwelcher, nicht notwendig erwerbswirtschaftlicher Art zu dienen. Darunter fallen also z.B. Büroräume, Läden, Fabriken und Kirmesbuden.
Befriedetes Besitztum ist jede unbewegliche Sache (also nur Grundstücke), die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren, wie Mauern, Hecken, Drähte und Zäune gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Befriedet meint damit nichts anderes als umzäunt oder eingehegt. Erforderlich ist nicht, dass hierdurch der Zugang wesentlich erschwert wird, d.h. also, eine ziemlich leicht zu überwindende Hecke hindert die Eigenschaft als befriedetes Besitztum nicht. Ausreichend ist vielmehr, wenn durch die Einfriedung deutlich wird, dass der Berechtigte sein Grundstück gegen das willkürliche Betreten schützen will und die Überwindung der Einfriedung zumindest gewisse körperliche Anstrengungen erfordert.
Als Schutzobjekt sind z.B. angesehen worden: Gartenhäuser, leerstehende Bauten, solange noch eine Befriedung gegeben ist; Gärten und Wiesen, die von einem Zaun, Hecken o.a. umgeben sind; sogar ein durch Ketten gesicherter Privatparkplatz.
Kein befriedetes Besitztum sind bewegliche Sachen, wie z.B. Kraftfahrzeuge.
Unter abgeschlossenen Räumen, die zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, versteht man solche, die durch physische Hindernisse gegen beliebiges Betreten gesichert sind und die öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten oder dem allgemeinen Personen- und Gütertransport dienen. Es kommt also wesentlich auf die Funktion an. Erfasst werden damit z.B. Schulgebäude, Amtsräume eines Rathauses, Busse, Züge und Warteräume in Bahn­höfen. Häufig wird bei einem Hausfriedensbruch in Zusammenhang mit diesen Räumen wohl das öffentliche Interesse durch den Staatsanwalt bejaht werden und demnach eine Strafverfolgung erfolgen.

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3. Berechtigter/Hausrechtsinhaber
Oben wurden häufig die Begriffe »Berechtigter« und »Hausrechtsinhaber« verwendet, ohne klarzustellen, was hierunter eigentlich zu verstehen ist. Um feststellen zu können, ob gegen den Willen des Berechtigten/Hausrechtsinhabers gehandelt wurde, muss man natürlich wissen, wer damit gemeint ist. Hausrechtsinhaber oder Berechtigter ist derjenige, der anderen den Zugang zu dem geschützten Bereich untersagen darf. Dies kann z.B. der Eigentümer, Mieter oder Pächter des Schutzobjektes sein.
Bei Mietwohnungen ist es nicht ganz unproblematisch, ob auch dem Eigentümer an der vermieteten Wohnung ein Hausrecht zusteht. Völlig unstreitig ist, dass der Mieter »Berechtigter« ist. Hinsichtlich des Vermieters nimmt ein Teil der Rechtsprechung ein »Restverfügungsrecht« des Vermieters an. Soweit der Vermieter nach dem Mietvertrag verlangen könne, dass bestimmte Personen die Mietwohnung nicht betreten, könne er ihnen auch den Zutritt gegen den Willen des Mieters verwehren (OLG Braunschweig NJW 1966. 263). Dieser Ansicht steht jedoch eine Gegenmeinung gegenüber, die ausschließlich dem Mieter das Hausrecht zugesteht.

Interessant wird die Frage nach der Person des Berechtigten auch bei mehreren Mietern. Grundsätzlich ist auch bei gemeinsam genutzten Wohnungen, z.B. der ehelichen Wohnung, jeder Mitberechtigte für sich allein befugt, Dritten wirksam den Aufenthalt zu gestatten. Alles andere wäre auch völlig lebensfremd, weil man anderenfalls zunächst seinen Mitbewohner um Erlaubnis bitten müsste, bevor man einem Dritten den Zutritt in die gemeinsame Wohnung gestatten könnte. Von diesem Grundsatz, dass die Einwilligung eines Mitberechtigten ausreicht, um einen Hausfriedensbruch ablehnen zu können, macht die herrschende Meinung allerdings eine Ausnahme. Das Einverständnis nur eines Mieters wird in den Fällen als unwirksam angesehen, in denen die Anwesenheit des Dritten dem anderen Mieter schlechthin unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit ist z.B. beim Mitbringen der oder des Geliebten in die gemeinsame Wohnung bejaht worden.

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Deutsches Waffengesetz / Hinweisbestimmungen

1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

2. Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis. Eine Erlaubnis bedarf auch nicht, wer die Waffe nicht schussbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert.

3. Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

 

 

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Import/Zoll/Einfuhrumsatzsteuer

Die Freigrenze von 22 EURO ist seit dem 01.07.2021 abgeschafft. Seitdem gilt, dass für jede Ware, die außerhalb der EU bestellt wurde, Einfuhrabgaben fällig werden..

Dies bedeutet, dass für jede Einfuhr eine Zollanmeldung vorzunehmen ist.  Dies übernimmt in der Regel der Paketversender, der auch die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll bezahlt. Die Abgaben werden dann bei Zustellung der Sendung vom Paketdienst vom Empfänger eingezogen. Nur Abgaben von weniger als 1,- Euro werden nicht erhoben.

Da die Zollanmeldung nun vom Paketdienst elektronisch angemeldet werden muss, wird eine zusätzliche Gebühr für den Service fällig. Das kann von Dienst zu Dienst unterschiedlich sein. Mancher Paketdienst stellt den Service gar nicht zur Verfügung, was bedeutet, dass der Zoll die Sendung nicht annimmt und zurück schickt.

Beispiel:

Sie bestellen in Waren im Wert von 20 Euro. Darauf werden 19% Umsatzsteuer fällig, aber bis zu einem Wert von 150,- Euro ist die Sendung Zollfrei. Für die Zollabwicklung wird der Paketdienst eine Servicepauschale verlangen, die bei der Zustellung kassiert wird.

Für Waren im Wert von  20 Euro wird eine Einfuhrumsatzsteuer 19% = 3,80 Euro fällig. Dazu kommt eine Servicepauschale  von ca. 5,- Euro. Somit müssen sie bei Lieferung des Paketes nochmal 8,80 Euro zusätzlich bezahlen

 

Zoll/Zolltarif Der Zoll ist eine Abgabe, die fällig wird, wenn eine Ware über eine Zollgrenze gebracht wird. Der entsprechende Zolltarif richtet sich nach der Art der Ware.

Beispiele für Zolltarife MP3-Player je nach Ausstattung 0 bis 14 Prozent, DVDs 3,5 Prozent, GPS-Geräte 3,7 Prozent, Videokameras je nach Ausstattung 0 bis 14 Prozent, CD-Player 9,5 Prozent. Frei sind Digitalkameras und Computer.

Einfuhrumsatzsteuer Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Sie beträgt 19 Prozent des Warenwerts.

Freigrenze beim Online-Shopping aus den USA Bis 150 Euro wird kein Zoll fällig, wohl aber die Einfuhrumsatzsteuer.

Online-Shopping aus den USA über der Freigrenze Ab 150,01 Euro müssen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Der jeweilige Zolltarif richtet sich nach der Art der Waren.

Freigrenze bei Flug- und Schiffsreisen 430 Euro, bis zu diesem Betrag fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Pauschalsteuer bei Flug- und Schiffsreisen Bis zu einem Warenwert von insgesamt bis 700 Euro fällt eine Pauschalsteuer von 17,5 Prozent an. Darin ist bereits die Einfuhrumsatzsteuer enthalten, Zoll wird nicht fällig.

Wird das Porto bei der Abgabenerhebung berücksichtigt?

Bei Einfuhren ohne kommerzielle Erwägungen, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet sind - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.

Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland - zum Zollwert.

 

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Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

 

(zu Tunen, Reparatur und Veränderung von Softairs)

wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

Bedeutet: Diese Regelung gilt für alle Waffen, nicht für Spielzeug. Das heißt, Softairs bis 0,5 Joule, also Spielzeug, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

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Einfuhr von Zubehör für Softairs:

Teile und Zubehör für Waren der Positionen  9301 bis  9304 werden der HS- Position 9305 zugewiesen
Code-Warennummer: 9305 9900 000
Drittlandszollsatz: 2,7 %
9305 9900   Teile und Zubehör für Waffen und ähnl. Geräte der Pos. 9303 oder 9304, a.n.g. (ausg. für Gewehre der Pos. 9303)

TARIC Code: 90131000 für alle Zielfernrohre und Reddots. Keine Importbeschränkung.

Bedeutet: Das sind Taricnummern, die man bei der Einfuhr von Softairteilen angeben kann, um eine Verwechslung mit echten Waffenteilen zu vermeiden und eine Zollabfertigung zu erleichtern.

 

Abgabensätze für Softairwaffen


Waffen (z.B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position  9307; hierunter fallen auch entsprechende Paintball/Gotchawaffen/Softairwaffen
Code-Warennummer: 9304 0000 000
Drittlandszollsatz: 3,2 %

 

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Schussbereit

ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

 

Bedeutet: Diese Regelung müssen alle Besitzer von Softairs über 0,5 Joule, oder sie mit einem F markiert sind, dringend beachten. Spielzeuge sind auch von dieser Regelung ausgenommen, aber eine Beachtung nützt der Sicherheit und beugt Unfällen vor.